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Rechts- und regresssicher verordnen

Autor: det

Die Verordnung von Ernährungstherapeutika sowie der benötigten Hilfs- und Verbandmittel ist wegen diverser kassenarztrechtlicher Bestimmungen und neuerer Gerichtsurteile eine kleine Wissenschaft für sich. Hier die Grundlagen für eine rechtssichere und regresssichere Verordnung, die dem Patienten nichts vorenthält.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) bietet Arztpraxen kostenlos eine aktuelle Informationskarte zur Erstattung der enteralen Ernährungstherapie, welche die wichtigsten Bestimmungen zusammenfasst. Danach können Ernährungstherapeutika sowie die benötigten Hilfs- und Verbandmittel unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen nach wie vor zu Lasten der GKV verordnet werden, auch wenn der Patient im Pflegeheim lebt.

 

 

Nach den Arzneimittelrichtlinien sind Ernährungstherapeutika verordnungsfähig bei

  • medizinisch indizierter Sondennahrung (Patienten, die nicht oder nicht ausreichend essen können oder dürfen oder bei denen bereits eine Sonde liegt),
  • Patienten mit konsumierenden…

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