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Rechts- und regresssicher verordnen
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) bietet Arztpraxen kostenlos eine aktuelle Informationskarte zur Erstattung der enteralen Ernährungstherapie, welche die wichtigsten Bestimmungen zusammenfasst. Danach können Ernährungstherapeutika sowie die benötigten Hilfs- und Verbandmittel unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen nach wie vor zu Lasten der GKV verordnet werden, auch wenn der Patient im Pflegeheim lebt.
Nach den Arzneimittelrichtlinien sind Ernährungstherapeutika verordnungsfähig bei
- medizinisch indizierter Sondennahrung (Patienten, die nicht oder nicht ausreichend essen können oder dürfen oder bei denen bereits eine Sonde liegt),
- Patienten mit konsumierenden…
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