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Schadensersatzansprüche sicher abwehren

Autor: reh

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung treffen - das gilt auch für Ärzte!

<break-end />Seit August gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das nicht nur Diskriminierung bei der Bewerberauswahl und am Arbeitsplatz verbietet. Es regelt auch die Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche, die den Arbeitgeber treffen (MT berichtete). Und noch mehr: Arbeitgeber sind seither sogar verpflichtet, in ihrem Betrieb geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung zu treffen. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn eine nachweisbare Schulung der Mitarbeiter erfolgt ist. Hier könnte Ärzten jetzt eine E-Learning-Plattform im Internet helfen. Unter www.agg-wissen.de stellt der Berliner Software- und E-Learning-Anbieter theCode AG eine Website zur Schulung der…

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