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So nimmt man Sie an die Leine

Autor: det

Neue Chancen ohne einengende Regeln – nein, das kann es im Kassenarztsystem natürlich nicht geben. So werden in uns vorliegenden Entwürfen des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMÄ) und des EBM z.B. Mindestsprechstundenzeiten und Abrechnungsgrenzen „pro Arztfall“ vorgeschrieben.

Mindestsprechstunden:

20 Mindestsprechstunden sollen es laut neuem BMÄ (noch ein Entwurf) für eine Vollzulassung sein, 10 für eine Teilzulassung mit halbem Versorgungsauftrag. Natürlich arbeiten Niedergelassene viel länger pro Woche. Zum Beispiel kommen noch Hausbesuche, Dokumentation, Kassenanfragen, etc. dazu. Bloß, das kann man nicht messen. Weil es aber nun den halben Versorgungsauftrag gibt und man bekanntlich das Ganze kennen muss, um das Halbe auszurechnen, sind KBV und Kassen im Entwurf des BMÄ auf die Sprechstundenzeiten als ggf. kontrollierbare Größe verfallen. Ein Klinikarzt zum Beispiel, der neben dem Krankenhausjob eine Praxis betreibt, muss also mindestens 10 Stunden Sprechzeit…

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