Tropfen-Fläschchen einfach umrüsten?
Antwort von Ute Tenter,
Apothekerin
Professor Dr. med. Petra Thürmann,
Philipp Klee-Institut
für Klinische Pharmakologie,
Helios Klinikum Wuppertal::
Es ist unzulässig, ein vom Hersteller als Fertigarzneimittel in den Handel gebrachtes Medikament zu verändern (in diesem Falle die Verpackung und die Darreichungsform) und es Patienten auszuhändigen. Auch das Umfüllen ist unzulässig. Es handelt sich dabei nämlich um eine Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG), und dafür braucht man eine Herstellerlaubnis und eine Zulassung.
Es ist jedoch möglich, in der Apotheke auf Rezept ein Fertigarzneimittel in eine Sprühflasche umfüllen zu lassen. Dies ist eine Rezeptur,…
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