Vorsicht, Vertikalprüfung droht!
Die oft viel zu kleinen RLV machen so manchen sauer verdienten Euro zunichte, indem sie abgerechnete Leistungen gnadenlos kappen. Kein Wunder, dass mancher Kollege sich da auf die RLV-freien Leistungen wie die Akupunktur stürzt, wenn er welche abrechnen darf. Oder auf Leistungen, für die es RLV-Zuschläge gibt. Von Letzteren gibt es für Hausärzte bekanntlich zahlreiche: Chirotherapie und Psychosomatik, Sono, LuFu, Langzeit- und Belastungs-EKG sowie die Langzeitblutdruckmessung zählen dazu. Und wie in der MT schon dargestellt, steht hier insbesondere bei den technisch gestützten Leistungen mehr Abrechnungsspielraum zur verfügung, als die meisten Hausarztpraxen überhaupt ausschöpfen können.
Ab…
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