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Was Sie überhaupt noch einzeln abrechnen dürfen

Autor: det

Langfristig für Hausärzte einzeln abrechenbar bleiben das hausärztlich-geriatrische Basisassessment und die computergestützte Auswertung des Langzeit-EKGs. Für anderes gilt nur noch eine Übergangsfrist.

Für qualifikations- und/oder technikgebundene Leistungen sind als Dauerlösung statt der Einzelvergütung Qualifikations- und Vorhalte-Zuschläge pro Fall vorgesehen. Betroffen sind Sonographie, Prokto-/Rektoskopie, Kleine Chirurgie, Aufzeichnung eines Langzeit-EKG, die Langzeitblutdruckmessung, die Spirometrie, die Ergometrie sowie Psychosomatik und Chirotherapie. Doch hier konnten sich KBV und Kassen nicht schon zum Januar 2008 einigen. Denn diese Zuschläge soll es für jeden kurativ-ambulanten Fall geben, auch wenn die Leistung nicht konkret erbracht wurde. Beispiel: Wenn Sie ein Sono-Gerät und die KV-Quali dafür haben, dann bekämen Sie bei einer 1000-Scheine-Praxis für jeden Fall den…

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