Wer von hinten kommt, hat Schuld
<break-end>MÜNCHEN – Zusammenprall zweier deutscher Wintersportler auf einer italienischen Piste: der Skifahrer, der sich drei Rippen und das Schlüsselbein brach, verklagte seinen Unfallgegner – einen Snowboardfahrer, der sich eine Mittelfußfraktur zuzog – auf Schadensersatz. Die Carabinieri, die den Unfall aufnahmen, konnten den genauen Hergang zwar nicht mehr rekonstruieren. Nach Zeugenaussagen aber ließ sich feststellen, dass sich der Aufprall bei einem Überholvorgang des Skifahrers ereignet hatte.
Damit trifft den Snowboardfahrer keine Schuld, urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg. Denn auf der Piste gilt: Wer von hinten kommt, muss seine Fahrspur so wählen, dass er den vor ihm…
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