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Wie ausführlich muss die Doku sein?

Dr. Wilfried Klein,

Frauenarzt,

Wiehl:

 

Die Legende der EBM-Nr. 35100 verlangt einen schriftlichen Vermerk über ätiologische Zusammenhänge. Reicht ein Zitat? Ein prägnantes Stichwort? Reicht ein Vermerk dann aus, wenn ich daraus die Sachlage rekonstruieren kann? Oder muss ein Fachkollege anhand des Vermerkes die Sachlage nachvollziehen können?

Dr. Gerhard Bawidamann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:

Erfreulicherweise gibt es bislang keine juristischen Vorgaben über den Umfang dieses Vermerkes. Und er muss auch nicht mit der Quartalsabrechnung an die KV weitergeleitet werden. Sicherlich muss dieser Vermerk auch nicht das überschreiten, was von der ärztlichen Dokumentation ohnehin gefordert wird: Sie muss nachvollziehbar sein. Dies bedeutet, dass jemand vom Fach aufgrund der Aufzeichnung nachvollziehen kann, was warum geschah. Hier genügen oft kurze Stichpunkte; Zitate sind ebenfalls bei der Leistung nach Nr. 35100 sicher nützlich, die Erstellung einer Kasuistik ist nicht nötig.

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