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Zinsen absetzen?

Autor: SIS

Wird die Anschaffung eines Gebäudes, das zum Teil vermietet und zum Teil selbst genutzt wird, mit Eigenmitteln und Darlehen finanziert, können die Darlehenszinsen für dasjenige Darlehen, das der Finanzierung des vermieteten Teils dient, voll als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster (Az.: 10 K 4759/99 E, 10 K 5156/99 E) ist dabei steuerrechtlich nur entscheidend, ob der Hauseigentümer die Kosten für den der Vermietung dienenden Gebäudeteil tatsächlich gesondert mit Kredit finanziert.

Im Urteilsfall hatten die Hauseigentümer ein Zweifamilienhaus mit Eigenmitteln und Darlehen erworben, das sowohl der Vermietung als auch der Selbstnutzung diente. Der anteilige Kaufpreis, der auf die vermietete Erdgeschosswohnung entfällt, wurde nachweisbar ausschließlich durch ein gesondert aufgenommenes Darlehen bezahlt.

Mit seinem Urteil stellt sich das Finanzgericht Münster gegen die Ansicht der Finanzverwaltung (BMF vom 10.12.1999, Az.:…

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