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Zulassung sichern, Kollegin anstellen?

Autor: Hans-Joachim Schade

Was muss beachtet werden, wenn die Zulassung einer ausscheidenen Ärztin in der Gemeinschaftspraxis verbleiben soll?

<break-end />Dr. M. O., Facharzt für Allgemeinmedizin in P.:

Wir sind eine Gemeinschaftspraxis mit drei Ärzten. Eine Kollegin will aus Altersgründen ausscheiden. Um die entstehende Lücke zu stopfen, möchten wir eine neue Kollegin auf die bestehende Zulassung einstellen. Folgende Fragen stellen sich. Ist es möglich mit dem VÄndG, dass die Zulassung an die Praxis gebunden wird? Wie kann der Vertrag mit der neuen Ärztin aussehen, damit die Zulassung bei der Praxis bleibt?

Hans-Joachim Schade, Rechtsanwalt, Wiesbaden:

Beim Ausscheiden aus einer Dreier-Gemeinschaftspraxis wird es ab 1.1.2007 (Wirksamkeit des Vertragsrechtsänderungsgesetzes) die Möglichkeit geben, die frei werdende Vollzulassung mit…

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