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Zum Mitmachen gezwungen?

Frage von Dr. A. N.
aus T.:

Meine KV plant den Wochenend- und Feiertagsnotfalldienst im Krankenhaus in einer Notfallpraxis und nicht mehr in der eigenen Praxis durchführen zu lassen. Dazu soll ein privater Verein "Notfallpraxis" gegründet werden. Honoriert wird zu pauschalen Stundensätzen, eine Abrechnung pro Patient bzw. pro Einzelleistung ist dann weder bei Kassen- noch bei Privatpatienten möglich. Ich bin überzeugt, den Dienst in meiner Praxis kostengünstiger und per Einzelabrechnung besser bezahlt, mithin ertragreicher erbringen zu können. Muss ich an dem Dienst in der Notfallpraxis teilnehmen?

Antwort von Udo H. Cramer
Rechtsanwalt
München:

Der Arzt fragt nach der Rechtslage in seinem Verhältnis zu dem eingetragenen Verein "Notfallpraxis". Dieser hat zum Vereinszweck, die ambulante Notfallversorgung der Bevölkerung im örtlichen Einzugsbereich zu verbessern und hat u.a. dazu bereits einen Kooperationsvertrag mit dem örtlichen Krankenhaus abgeschlossen, in dessen Räumen die Notfallpraxis unter Inanspruchnahme des Personals und der Geräte ausgeübt wird. Es handelt sich also um einen freiwilligen Zusammenschluss der zum Notfalldienst verpflichteten Ärzte, der gegenüber Nichtmitgliedern allenfalls faktische aber keine Rechtswirkungen entfalten kann.

Die Kassenärztliche Vereinigung hat…

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