Zur Sterbehilfe in die Schweiz ...
Wer in der Schweiz ohne selbstsüchtige Beweggründe Beihilfe zum Selbstmord leistet, macht sich nicht strafbar. Die "Sterbehelfer/innen" von Dignitas sind ehrenamtlich tätig, werden für ihre Tätigkeit also nicht bezahlt. Damit können ihnen ideologische, aber keine selbstsüchtigen Motive unterstellt werden. Nach einem BBC-Beitrag über die Schweizer Selbsthilfeorganisation und deren Angebot, beim Selbstmord unheilbar Kranker zu helfen, erhielt der Verein Anfragen aus aller Welt.
Gegenüber der Nachrichtenagentur SDA (Schweizerische Depeschenagentur) bestätigte Dignitas-Gründer, Generalsekretär und Geschäftsführer Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, dass seine Organisation nicht nur Schweizer…
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