1500 Euro-Bonus für über 65-Jährige
Krankenkassen und KV übernehmen jeweils die Hälfte der Finanzierung. Gefördert werden die Praxisneugründung sowie die Übernahme einer bestehenden Praxis mit einer Investitionskostenpauschale in Höhe von jeweils 60 000 Euro. Für die Gründung einer Zweigpraxis gibt es bis zu 15 000 Euro Zuschuss. Zudem erhalten ältere Ärzte, die über das durchschnittliche Praxisaufgabe- Alter von 65 Jahren hinaus weiter für ihre Patienten da sind, 1500 Euro pro Quartal zusätzlich zum eigentlichen Honorar.
15 000 Euro Zuschuss für eine Zweigpraxis
Für die finanzielle Unterstützung besteht keine Rückzahlungsverpflichtung. Allerdings sind im Gegenzug von den Ärzten konkrete Versorgungskriterien in der…
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