200 Euro auf den Tisch – sonst kein Totenschein!
200 Euro vorab als Pauschale sollten die Angehörigen von Verstorbenen für den Leichenschauschein und die zur Bestattung nötigen Unterlagen zahlen. Wer nicht zahlte, dem verweigerte die 55-jährige Ärztin einfach die Herausgabe der Papiere: In einem der verhandelten Fälle nahm sie nach der Todesfeststellung die entsprechenden Papiere mit sich und gab sie dem Sohn der Verstorbenen erst am nächsten Morgen, nachdem dieser die 200 Euro bezahlt hatte. In einem anderen Fall wollte die Ärztin gerade mitsamt der Papiere die Wohnung einer Verstorbenen verlassen, als der eintreffende Bestattungsunternehmer sie noch zur Herausgabe des Leichenschauscheins veranlassen konnte.
Das Gießener Gericht für…
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