Anzeige

200 Euro auf den Tisch – sonst kein Totenschein!

Autor: was

Eine Ärztin im Notdienst rückte Leichenschauscheine nur gegen Bares raus. Das hessische Berufsgericht für Heilberufe sprach einen Verweis aus und verhängte 1500 Euro Bußgeld.

200 Euro vorab als Pauschale sollten die Angehörigen von Verstorbenen für den Leichenschauschein und die zur Bestattung nötigen Unterlagen zahlen. Wer nicht zahlte, dem verweigerte die 55-jährige Ärztin einfach die Herausgabe der Papiere: In einem der verhandelten Fälle nahm sie nach der Todesfeststellung die entsprechenden Papiere mit sich und gab sie dem Sohn der Verstorbenen erst am nächsten Morgen, nachdem dieser die 200 Euro bezahlt hatte. In einem anderen Fall wollte die Ärztin gerade mitsamt der Papiere die Wohnung einer Verstorbenen verlassen, als der eintreffende Bestattungsunternehmer sie noch zur Herausgabe des Leichenschauscheins veranlassen konnte.

Das Gießener Gericht für…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.