Anzeige

60 bis 115 DM sind drin

Frage von Dr. Cornelius Siggelkow, Facharzt für Allgemeinmedizin, Essen:
Jüngst wurde ich von der Fürsorgestelle des Sozialamtes im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens gemäß xa7 15ff. Schwerbehindertengesetz zu einer gutachterlichen Stellungnahme aufgefordert. Es wurde zunächst kein Hinweis auf eine Liquidationsfähigkeit gegeben. Auf Nachfrage wurde die Liquidationsfähigkeit bejaht. Konkrete Hinweise wurden dabei nicht gegeben. Was kann ich berechnen?

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die ärztliche Stellungnahme im Rahmen des Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz wird meist von der Versorgungsverwaltung eingeholt. Dies geschieht im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zur Aufklärung des Sachverhalts. Nach xa7 21 Abs. 3 Satz 1 SGB X sind auch Ärzte grundsätzlich zur Erstellung von Gutachten verpflichtet. Satz 4 dieser Vorschrift bestimmt, daß Zeugen und Sachverständige, die die Behörde herangezogen hat, nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen entschädigt werden.

Dieses Gesetz bestimmt in xa7 5 Abs. 1, daß ein Sachverständiger eine Entschädigung nach…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.