7000 € auf Bewährung
Das Urteil: Verwarnung. Wegen Betrugs in vier Fällen - berechnet nach den vier Quartalen 1996 - hatte sich der Arzt zu verantworten. Der Schaden gegenüber den Krankenkassen wurde auf 34 400 € beziffert. Der Arzt habe Leistungen abgerechnet, die er gar nicht oder nicht im angegebenen Umfang erbracht hatte, meinte die Staatsanwaltschaft. Nach zwei Verhandlungstagen sah die Situation etwas anders aus. Zwar hatte der Mediziner die EBM-Ziffern 5, 10 und 60 (Unzeitgebühr, therapeutisches hausärztliches Gespräch und Ganzkörperstatus) zum Teil ungerechtfertigt abgerechnet, nicht jedoch das ganze Jahr über. Übrig blieb ein Betrug in zwei Fällen.
Der Richter würdigte in seinem Urteil, dass der Arzt…
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