Anzeige

Ab 2015: Fortbildung aus eigener Tasche bezahlen?

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Zunächst muss kein Kollege in Niedersachsen berufsrechtliche Konsequenzen fürchten, wenn er sich die Tagungskosten durch Pharmafirmen erstatten lässt. Doch 2015 auf dem Deutschen Ärztetag wird es zu einer Novellierung der Regelungen zum Pharmasponsoring kommen.

In Hannover war der Streit entbrannt, nachdem die Kammerversammlung mehrheitlich nicht den § 32 Absatz 2 der Musterberufsordnung übernommen hatte. Darin ist festgelegt, dass Zuwendungen durch Pharmafirmen dann nicht berufswidrig sind, wenn sie die notwendigen Reise- und Tagungskosten nicht überschreiten. Die meisten anderen Kammern haben den § 32 Abs. 2 übernommen.

Verstoß gegen Berufsordnung: Beeinflussung der ärztlichen Entscheidung

In einer Faxaktion des Hartmannbundes hatten mehrere Tausend Kolleginnen und Kollegen gegen die Auslegung ihrer Kammer protestiert. Zunächst ohne Erfolg. Erst durch die Selbstanzeige des niedersächsischen HB-Vorsitzenden Dr. Bernd Lücke, Gastroenterologe in…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.