Anzeige
Ab 2015: Fortbildung aus eigener Tasche bezahlen?
In Hannover war der Streit entbrannt, nachdem die Kammerversammlung mehrheitlich nicht den § 32 Absatz 2 der Musterberufsordnung übernommen hatte. Darin ist festgelegt, dass Zuwendungen durch Pharmafirmen dann nicht berufswidrig sind, wenn sie die notwendigen Reise- und Tagungskosten nicht überschreiten. Die meisten anderen Kammern haben den § 32 Abs. 2 übernommen.
Verstoß gegen Berufsordnung: Beeinflussung der ärztlichen Entscheidung
In einer Faxaktion des Hartmannbundes hatten mehrere Tausend Kolleginnen und Kollegen gegen die Auslegung ihrer Kammer protestiert. Zunächst ohne Erfolg. Erst durch die Selbstanzeige des niedersächsischen HB-Vorsitzenden Dr. Bernd Lücke, Gastroenterologe in…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.