Ab heute geht's los: Fiskus spürt Konten auf
Hat das Finanzamt zukünftig bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern den Eindruck, dass ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht, so darf es selbst auf die Suche nach Konten gehen. Dabei erfährt es zunächst nichts über Kontobewegungen oder Kontostand. Ermittelt wird aber, wo der Steuerzahler überall Konten und Depots hat. Außerdem erfährt das Finanzamt, wann ein Konto oder Depot eröffnet bzw. aufgelöst wurde. Ganz neu ist diese Praktik nicht. Die Finanzbehörden durften bereits in der Vergangenheit bei den Kreditinstituten Informationen einholen. Dazu mussten sie jedoch wissen, ob der Steuerpflichtige überhaupt ein Konto bei…
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