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Abgelehnte Bewerberin fragt nach Gründen - was tun?

Autor: Daniela Niedernhöfer, Foto: thinkstock

Arbeitgeber müssen ihre Absagen in einem Bewerbungsverfahren nicht begründen. Aber sie sollten Informationen zur Absage auch nicht völlig vorenthalten, wenn der Bewerber nachfragt.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, das auf niedergelassene Ärzte übertragbar ist, haben abgelehnte Bewerber zwar keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wer die Stelle bekommen hat oder ob sie überhaupt vergeben wurde. Dennoch sollten Ärzte, die von enttäuschten Bewerbern zu Informationen aufgefordert werden, nicht völlig abblocken. Denn das kann sich dem Urteil zufolge nachteilig für sie auswirken, sollte es zu einem Gerichtsverfahren wegen vermuteter Diskriminierung kommen.

In einem solchen Schadensersatzprozess nämlich könne die völlige Informationsverweigerung als Indiz für eine tatsächlich vorgefallene Benachteiligung gewertet werden, entschieden die…

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