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Abrechnung: Polizei wünscht Hausbesuch

Autor: Dr. Gerhard Bawidamann

Natürlich will der Arzt im Notdienst die Polizei bei ihrer Arbeit gerne unterstützen - aber wer bezahlt die ärztliche Leistung?

Ein Allgemeinarzt fragt:

Während meines Notdienstes hat sich eine junge Frau selbst getötet (vom Zug überfahren lassen). Ich wurde von der Polizei gebeten, bei der Übermittlung der Todesnachricht bei den getrennt lebenden Eltern jeweils anwesend zu sein.

Wer ist für die Privatrechnung zuständig? Die Polizeibehörde, die Krankenkasse oder die Eltern, die die Besuche ja nicht selbst angefordert haben?

Dr. Gerhard Bawidamann, Facharzt für Allgemeinmedizin Nittendorf:

In dem tragischen Fall wurden die beiden Hausbesuche bei den Eltern nicht von diesen angefordert. Die Besuche wurden vom Arzt auf Wunsch oder Anforderung der Polizei ausgeführt. Der Arzt ist auch nicht der Hausarzt der…

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