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Abrechnungs-Gnadenfrist für Einzelpraxen

Autor: det

Praktisch keine KV wird zum 1. April zeitgleich mit dem neuen EBM auch die von der Bundesebene im EBM-Bewertungsausschuss vorgegebenen Regelleistungsvolumen (RLV) einführen. Das bringt Gemeinschaftspraxen (GP) um die im RLV-Konzept vorgesehene starke Förderung und schützt Einzelpraxen davor, diese Besserstellung der GPler bezahlen zu müssen.

Solange der Honorardeckel existiert, zahlen zwangsläufig die Einzelpraxen eine stärkere Förderung der GP. Das gilt aber natürlich nur dann, wenn die GP nicht nur Aufschläge bei den Punktzahlen bekommt, sondern auch erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten. Der neue EBM und das RLV-Konzept sehen beides vor. Die KVen möchten die RLV aber zunächst gar nicht einführen, sondern man will den derzeit gültigen Honorarverteilungsvertrag (HVV) ggf. modifiziert weiterführen. Das geht mit Einverständnis der Kassen bis Ende 2005.

Jede KV kocht ihr eigenes Süppchen
Der jeweilige HVV wird aber in der Regel keine so starke (oder gar keine) Budget-Erhöhung für die GP wie die RLV vorsehen, da eine Vermeidung von…

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