Ärzte am Pranger, Kassen ungeprüft
Die Krankenkassen verbrauchten 14,6 Milliarden DM an Nettoverwaltungskosten in 2001. Doch während die von Ärzten veranlassten Ausgaben mit differenzierten Methoden durchleuchtet werden - Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Honorar, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Sprechstundenbedarf, sachlich-rechnerische Berichtigung, Plausibilität -, geschieht das bei den Kassen nicht im Geringsten. Auch die Kassen sind Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, die an den begrenzten Einnahmen teilhaben. Für sie besteht die Möglichkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch das Bundesversicherungsamt nach § 274 SGB V.
Aufsichtsamt wiegelt ab
Gerade wenn die Politik erwägt, den Krankenkassen mehr…
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