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Ärzte am Pranger, Kassen ungeprüft

Autor: Uwe H. Hohmann, Rechtsanwalt, Köln

Der Arztrechtler Uwe H. Hohmann vertritt oft Ärzte bei Kürzungsverfahren. Anlass für ihn, das Bundesversicherungsamt mal zu fragen, warum es nicht die Kassen einer ebenso peniblen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzieht. Kein Anlass, lautet die lapidare Antwort.

Die Krankenkassen verbrauchten 14,6 Milliarden DM an Nettoverwaltungskosten in 2001. Doch während die von Ärzten veranlassten Ausgaben mit differenzierten Methoden durchleuchtet werden - Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Honorar, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Sprechstundenbedarf, sachlich-rechnerische Berichtigung, Plausibilität -, geschieht das bei den Kassen nicht im Geringsten. Auch die Kassen sind Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, die an den begrenzten Einnahmen teilhaben. Für sie besteht die Möglichkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch das Bundesversicherungsamt nach § 274 SGB V.

Aufsichtsamt wiegelt ab

Gerade wenn die Politik erwägt, den Krankenkassen mehr…

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