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Ärzte in der Pflicht: Passen Medikamente und Fahrtüchtigkeit zusammen?

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Ärzte und Apotheker haben eine besondere Verantwortung, wenn es um die Fahrtüchtigkeit ihres Klientels geht. Darauf verwies Professor Dr. Frank Mußhoff vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Bonn auf dem Symposium „Medikamentenmissbrauch in Deutschland“.

Anhand von Beispielen verdeutlichte der Rechtsmediziner das Problem. Als „Klassiker“ bezeichnet er die alte Dame, die wegen des Gebrauchs von Alkohol und eines Schlafmittelmixes mit ihrem Fahrzeug Schlangenlinien fährt.

Typisch ist auch der Methadon-Patient mit Beikonsum von Beruhigungsmitteln. Morphin 6,6 ng/ml, Codein 10 ng/ml, Methadon 62 ng/ml, Clonazepam 35,6 ng/ml, Carbamazepin in Spuren – das alles fand sich im Blut eines jungen Mannes, der an einer roten Ampel einen Auffahrunfall verursachte. Die spätere Gerichtsverhandlung förderte die Ursache ans Licht: Aufgrund chronischer Rückenschmerzen hatte der Mann vom Orthopäden Methadon erhalten. Der Hausarzt steuerte gegen Schlafstörungen…

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