Ärzte sollen Patienten verraten
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein "Pflege-Weiterentwicklungsgesetz" enthält eine Bestimmung, mit der die ärztliche Schweigepflicht zur Disposition gestellt wird. Versteckt in Artikel 6 des 274 Seiten starken Entwurfs der Großen Koalition sind auch Änderungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) V eingearbeitet, die mit der Pflegereform eigentlich nichts zu tun haben.
So sollen Ärzte dazu verpflichtet werden, den Versicherungen zu melden, wenn ein Patient sich eine Krankheit vorsätzlich zugezogen hat - beispielsweise durch ein Verbrechen oder durch eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing. In diesen Fällen haben die Kassen demnach nun die Versicherten "in…
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