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Ärzte und Physiotherapeuten kooperieren bei Kassenmedizin, Reha und IGeL

Autor: Anke Thomas

Ein gemeinsames Projekt von Ärzten und Physio-therapeuten ermöglicht eine bessere Patientenversorgung verbunden mit zumindest zum Teil budgetfreier Verordnung und Zusatzeinnahmen für die beteiligten Ärzte.

Heilmittel-Verordnungen nach § 124 SGB V sind bekanntlich budgetiert. Doch dies gilt nicht für die Verordnung von Rehasport bzw. Funktionstraining nach § 44 SGB IX. Die von Krankenkassen finanzierten Präventionsleistungen nach § 20 SGB V werden nicht verordnet und können von jedem wahrgenommen werden bei Genehmigung des Inhaltes und des Leistungserbringers durch seine Krankenkasse. Arbeitgeber können für Mitarbeiter Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes steuerbegünstigt mit 500 Euro jährlich finanzieren und freilich bieten sich IGeL rund um das Thema Ernährung und Bewegung an.

Kombinierte Angebote, teils verordnungsfähig

Solche Angebote können sinnvoll kombiniert…

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