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Ärzte vor Spähangriff schützen!

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

BÄK: BKA-Gesetz muss nachgebessert werden! BÄK: BKA-Gesetz muss nachgebessert werden! © fotolia/fotogestoeber

Die elektronische Fußfessel für "Gefährder" soll kommen. Das strebt die Koalition mit der "Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes" (Drucksachen 18/11163 und 18/11326) an. Ob die Schweigepflicht von Ärzten unangetastet bleibt, ist noch nicht abzusehen.

 Im Gesetzentwurf heißt es: "Schützenswert ist insbesondere die nichtöffentliche Kommunikation mit Personen des höchstpersönlichen Vertrauens. Zu diesen Personen können insbesondere Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister und Verwandte in gerader Linie, vor allem, wenn sie im selben Haushalt leben, sowie Strafverteidiger, Ärzte, Geistliche und enge persönliche Freunde zählen."

Doch Ärzteverbände trauen dem nicht. Die Bundesärztekammer hat deshalb Bundesinnenminister Thomas de Maizière sowie die Innenpolitiker des Deutschen Bundestages dringend aufgefordert, den Entwurf des sog. BKA-Gesetzes nachzubessern und Ausnahmeregelungen für Ärzte bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu schaffen. "Die…

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