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Ärzte wichtiger als Rechtsanwälte

Autor: Maximilian Guido Broglie

Bei Selbstzahlerleistungen gilt die GOÄ - warum sind freie Honorarvereinbarungen bei Ärzten unzulässig, bei z.B. Rechtsanwälten aber erlaubt?

Dazu Rechtsanwalt Maximilian Guido Broglie:

Hintergrund dieser ungleichen Voraussetzungen ist wohl, dass dem Arzt im Verhältnis zur Gesellschaft und insbesondere zu seinen Patienten eine besondere Verantwortung zugerechnet wird, was offenbar bei Rechtsanwälten nicht so sehr der Fall ist. Man spricht hier von der Sozialpflichtigkeit des Berufes. allerdings dürfen auch die von Rechtsanwälten geforderten Honorare zumindest nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Eine entsprechende Vereinbarung wäre jedenfalls rechtlich unwirksam.

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