Anzeige

Ärzten können etwas aufatmen: BGH erleichtert die Aufklärung

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas,

Wenn es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Ärzte geht, ziehen Anwälte immer häufiger die Aufklärung heran. Diesem Treiben hat der BGH jetzt einen Dämpfer verpasst.

 

Nach einer Herzklappenoperation traten bei einem Patienten komplexe neurologische Störungen auf. Nachbehandlungs- und Rehabilitationsversuche blieben erfolglos.

Weil er nicht über die Folgen aufgeklärt worden sei, zog der Patient vor Gericht. In dem verwendeten Aufklärungsbogen sei zwar erwähnt, dass die Op. unter anderem mithilfe einer Herz-Lungen-Maschine erfolge. Die Op.-Methode „tiefhypothermer Kreislaufstillstand“ sei jedoch nicht erwähnt worden.

Vor Gericht sagte der Arzt aus, dass er sich nicht mehr konkret an das Gespräch mit dem Patienten erinnern könne, dass er aber regelmäßig auch auf die zweite Methode inklusive Risiken hinweise.

Die höchsten Richter entschieden: Es dürfen…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.