Anzeige

Ärztlich verordnete Osteopathie hat Zulauf

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Die Satzungsleis­tung Osteopathie erfreut sich bei gesetzlichen Krankenkassen und Patienten großer Beliebtheit. AOK, BKK und Ersatzkassen spendieren Behandlungszuschüsse von bis zu 360 Euro pro Jahr. Mögen Ärztefunktionäre über die Mittelverwendung meckern – die Scheine dafür stellen Ärzte aus.

Seit Mitte Mai 2012 bietet die „BKK vor Ort“ Osteopathie als Satzungsleistung an. Bis zum Jahresende nutzten 2051 Frauen und 925 Männer das Angebot. Wie die Kasse mitteilt, bilden die 41- bis 60-Jährigen die größte Nutzergruppe (42 %). Gut 14 % aller Behandelten waren höchstens zehn Jahre alt, einige nicht mal ein Jahr. Letzteres passt zu Diagnosen wie „Schreibaby“ oder „Saugverwirrung beim Säugling“.

Osteopathie: Kassen tragen 80 bis 90 % der Kosten je Behandlung

Das Spektrum der Behandlungsanlässe ist sehr weit, stellt die Bochumer BKK fest. Am häufigsten wurde bei Beschwerden an der Wirbelsäule, im muskulären Bereich und bei Migräne ostheopatisch behandelt. Die Techniker Krankenkasse…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.