Aktive Sterbehilfe auch in Deutschland?
In diesem Sinne müsse der Paragraph 216 des Strafgesetzbuches geändert werden, der solche Handlungen bislang unter Strafe stellt. Sterbehilfe für Todkranke sei "kein Verstoß gegen humane Grundwerte, sondern ein Gebot christlicher Nächstenliebe".
Nur bei irreversibler tödlicher Krankheit und Einwilligung
Nach Ansicht von Kusch misst das deutsche Rechtssystem bislang mit zweierlei Maß. "Eine Schwangere darf sogar fremdes Leben zerstören, aber der Todkranke darf nicht die Beendigung seines eigenen Lebens verlangen." Diese rechtliche Schlechterstellung hätten Menschen am Ende ihres Lebens nicht verdient. Als Voraussetzungen für straflose Sterbehilfe sieht Kusch die Feststellung einer irreversibel…
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