Aktive Sterbehilfe ist längst Realität?
Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgestellten Eckpunkte für das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz laufen auf eine erhebliche Stärkung der Patientenrechte hinaus, die explizit im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden sollen. Patientenverfügungen wären demnach in allen Krankheitsfällen, auf die sie sich konkret beziehen, von Ärzten, Bevollmächtigten und Betreuern zwingend zu beachten - auch dann, wenn der Sterbeprozess noch nicht begonnen hat oder die Krankheit nach ärztlicher Einschätzung nicht zwingend zum Tode führen muss.
Heftige Kritik erntete die SPD-Politikerin von einzelnen Bundestagsabgeordneten der SPD, Grünen und CDU sowie von der Deutschen Hospiz-Stiftung. Sie…
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