Alle Praxisbudgets werden neu berechnet
Ein Hautarzt hatte bis vor das Bundessozialgericht (BSG) geklagt (Az.: B 6 KA 33/01 R): Ihm waren im Quartal II/1998 von den angeforderten 1 067 360 Punkten in Anwendung des durch den EBM zum 1.7.1997 eingeführten Praxisbudgets nur 1 018 009 Punkte vergütet worden. Seinen Widerspruch begründete er damit, dass der beim Praxisbudget für Hautärzte berücksichtigte Kostensatz von 54,1 % zu niedrig festgesetzt worden sei. Der Bewertungsausschuss habe dabei mit nicht nachvollziehbaren und zudem falschen Daten gearbeitet. Zur Erinnerung: KBV und Kassen hatten 1997 bei der Berechnung der Praxisbudgets für alle Arztgruppen bundeseinheitliche Praxiskosten in Prozent vom Umsatz festgelegt. Bei der…
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