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Alle Praxisbudgets werden neu berechnet

Autor: det

Die seit 1997 geltenden Praxisbudgets müssen bis

 

zum 1.1.2003 unter Berücksichtigung möglichst aktueller Daten über die Praxiskosten neu berechnet und geändert werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts. Damit wird sich in wenigen Monaten der Abrechnungsspielraum der Arztgruppen drastisch verändern. Die neue Entwicklung könnte nebenher dem sog. "EBM 2000 plus" endgültig den Todesstoß versetzen.

Ein Hautarzt hatte bis vor das Bundessozialgericht (BSG) geklagt (Az.: B 6 KA 33/01 R): Ihm waren im Quartal II/1998 von den angeforderten 1 067 360 Punkten in Anwendung des durch den EBM zum 1.7.1997 eingeführten Praxisbudgets nur 1 018 009 Punkte vergütet worden. Seinen Widerspruch begründete er damit, dass der beim Praxisbudget für Hautärzte berücksichtigte Kostensatz von 54,1 % zu niedrig festgesetzt worden sei. Der Bewertungsausschuss habe dabei mit nicht nachvollziehbaren und zudem falschen Daten gearbeitet. Zur Erinnerung: KBV und Kassen hatten 1997 bei der Berechnung der Praxisbudgets für alle Arztgruppen bundeseinheitliche Praxiskosten in Prozent vom Umsatz festgelegt. Bei der…

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