Allergen-Kennzeichnung loser Lebensmittel
Seit dem 13. Dezember 2014 müssen allergene Zutaten nicht nur auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden: Die Lebensmittel-Informations-Verordnung (EU 1169/2011) sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei loser Ware - in der Bäckerei, beim Metzger, auf dem Wochenmarkt oder im Restaurant - Informationen über allergene Zutaten erhalten. Dazu wurde im Dezember noch eine vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlL-MIEV) erlassen.
Die Allergeninformation kann schriftlich oder unter bestimmten Bedingungen auch mündlich gegeben werden. Eine schriftliche Allergeninformation ist an verschiedenen Stellen möglich:
- auf einem Schild an oder in der Nähe des…
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