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Allergen-Kennzeichnung loser Lebensmittel

Autor: Sonja Lämmel, Gesa Maschkowski, www.aid.de; Foto: fotolia, wavebreakmedia Micro

Allergene Lebensmittelzutaten müssen jetzt auch beim Bäcker und im Restaurant zu ermitteln sein. Fragen Sie nach!

Seit dem 13. Dezember 2014 müssen allergene Zutaten nicht nur auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden: Die Lebensmittel-Informations-Verordnung (EU 1169/2011) sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei loser Ware - in der Bäckerei, beim Metzger, auf dem Wochenmarkt oder im Restaurant - Informationen über allergene Zutaten erhalten. Dazu wurde im Dezember noch eine vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlL-MIEV) erlassen.

Die Allergeninformation kann schriftlich oder unter bestimmten Bedingungen auch mündlich gegeben werden. Eine schriftliche Allergeninformation ist an verschiedenen Stellen möglich:

  • auf einem Schild an oder in der Nähe des…

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