Als verfassungswidrig streichen?
Gewinne durch die Anschaffung und zeitnahe Weiterveräußerung von in Privatvermögen befindlichen Wertpapieren (sog. Wertpapierspekulationsgeschäfte) sind einkommensteuerpflichtig. Voraussetzung hierfür war bis einschließlich 1998, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wertpapiere nicht mehr als sechs Monate beträgt. Seit 1999 beträgt diese Frist ein Jahr.
Der BFH stellt nun fest: Vielfach wird angezweifelt, inwieweit solche Gewinne tatsächlich steuerlich erfasst werden. Von den meisten Steuerpflichtigen würden sie in ihrer Steuererklärung nicht angegeben, und eine Überprüfung scheitere im Allgemeinen. Das Steuererhebungsverfahren leide an strukturellen Mängeln. Solche…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.