Anzeige

Als verfassungswidrig streichen?

Autor: det

Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht

 

angerufen, um dies abschließend zu klären.

Gewinne durch die Anschaffung und zeitnahe Weiterveräußerung von in Privatvermögen befindlichen Wertpapieren (sog. Wertpapierspekulationsgeschäfte) sind einkommensteuerpflichtig. Voraussetzung hierfür war bis einschließlich 1998, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wertpapiere nicht mehr als sechs Monate beträgt. Seit 1999 beträgt diese Frist ein Jahr.

Der BFH stellt nun fest: Vielfach wird angezweifelt, inwieweit solche Gewinne tatsächlich steuerlich erfasst werden. Von den meisten Steuerpflichtigen würden sie in ihrer Steuererklärung nicht angegeben, und eine Überprüfung scheitere im Allgemeinen. Das Steuererhebungsverfahren leide an strukturellen Mängeln. Solche…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.