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Altkartei kostenlos verwalten?

Frage von Dr. Monika Aßmann,
Eisenach:

Ich habe meine Praxis aus Altersgründen geschlossen. Ein Nachfolger war nicht zu finden. Die Krankenkartei, die ich ja zehn Jahre und mehr aufbewahren muss, habe ich zu Hause in einem extra Raum unterbringen können. Ehemalige Patienten möchten nun von mir ihre Karteikarte ausgehändigt bekommen. Forderungen dieser Art bestehen auch seitens des Amtes für Familie und Soziales. Ich habe bisher nur bestimmte Befunde (z.B. Krankenhausberichte, Röntgenbefunde etc.) abgelichtet und ausgehändigt. Ansonsten kann ich - auch zu meinem eigenen Schutz - der Aufbewahrungspflicht nicht nachkommen. Weiter erhebt sich hier die Frage, ob ich für den Arbeitsaufwand und Materialkosten (Heraussuchen und Sichten der Kartei, Ablichten, Wegsortieren und Versenden) einen Betrag fordern kann, wenn ja, nach GOÄ?

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, München:

Die von der anfragenden Ärztin gestellten Fragen zur Patientenkartei beantworten sich ohne weiteres aus § 10 der Berufsordnung. Danach hat der Arzt die ärztlichen Aufzeichnungen 10 Jahre, gerechnet nach Abschluss der Behandlung, aufzubewahren. Ferner hat der Arzt dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich Einsicht zu gewähren, ausgenommen sind diejenigen Teile, die subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

Es besteht also kein Anspruch auf Herausgabe der Originalpatientenkartei, auch nicht gegenüber dem Sozialamt.

Für…

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