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Ambulante Kodierrichtlinien: Wie erledigt sind sie wirklich?

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Da mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Pflicht für Vertragsärzte, Diagnosen gemäß den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) zu verschlüsseln, ab 2012 entfallen soll, ist der 1. Juli 2011 als Tag der „Scharfschaltung“ hinfällig geworden.

Im Referentenentwurf des GKV-VSG heißt es: „Überregulierungen werden abgebaut. Die Verpflichtung der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene für die Ärztinnen und Ärzte Richtlinien zur Dokumentation der ärztlichen Behandlungsdia­gnosen zu erarbeiten (ambulante Kodierrichtlinien) entfällt.“

Sanktionen entfallen

Der GKV-Spitzenverband sieht deshalb „keine Basis mehr, die mit der KBV getroffene Vereinbarung umzusetzen“, so Pressesprecher Florian Lanz. „Damit dürften auch mögliche Sanktionen für jene Ärzte entfallen, die nach dem 1. Juli die Richtlinien nicht anwenden.“

Schon im ersten Halbjahr war das Ignorieren der AKR bei kollektiv- und selektivvertraglichen Leistungen, die aufgrund…

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