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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung von Krebspatienten

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle können sich künftig in Kliniken und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgen lassen. Konkrete Regelungen beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. Februar.

Als "Blaupause für alle weiteren Anlagen zu onkologischen Erkrankungen" bezeichnete Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA, den Beschluss des Gremiums zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V.

Sie äußerte sich in der G-BA-Pressekonferenz zufrieden über die Regelungen zum neuen Behandlungsangebot, das am 1. Juli starten soll. Die ASV werde zu einem dritten Sektor in der Versorgung – und sei "enorm ausbaufähig".

Die Patienten seien "froh über die Konkretisierung" ergänzte Patientenvertreterin Renate Pfeiffer. Die Begrenzung der ASV durch den Gesetzgeber auf schwere Fälle kritisierte sie allerdings: Das sei "schwer mitzutragen". Dennoch…

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