Anzeige

Anonyme Arztbewertung ist feiger Rufmord

Autor: Dr. Günther Gerhardt

Rufmord im Internet, besonders auf Bewertungsportalen für Ärzte soll bestraft werden, fordert unser Kolumnist Dr. Günter Gerhardt. Dafür ist er sogar bereit, bis vors Verfassungsgericht zu ziehen.

Fast unbemerkt wies im Sommer dieses Jahres der Bundesgerichtshof (BGH) den Auskunftsanspruch eines Arztes zurück, der wissen wollte, wer online Unsinn über ihn verbreitet. Ende September wurde das Urteil zugestellt, es liegt also jetzt in schriftlicher Form vor.

Was war passiert? Ein Arzt sah sich durch unwahre Bewertungen auf einem Ärztebewertungsportal in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und wollte sich dagegen zur Wehr setzen. Der Kollege klagte gegen den Portalbetreiber auf Unterlassung der Verbreitung dieser Bewertungen sowie auf die Herausgabe der Anmeldedaten des Bewertenden, um direkt gegen diesen vorgehen zu können.

Landes- und Oberlandesgericht gaben dem Arzt recht und…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.