Anonyme Arztbewertung ist feiger Rufmord
Fast unbemerkt wies im Sommer dieses Jahres der Bundesgerichtshof (BGH) den Auskunftsanspruch eines Arztes zurück, der wissen wollte, wer online Unsinn über ihn verbreitet. Ende September wurde das Urteil zugestellt, es liegt also jetzt in schriftlicher Form vor.
Was war passiert? Ein Arzt sah sich durch unwahre Bewertungen auf einem Ärztebewertungsportal in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und wollte sich dagegen zur Wehr setzen. Der Kollege klagte gegen den Portalbetreiber auf Unterlassung der Verbreitung dieser Bewertungen sowie auf die Herausgabe der Anmeldedaten des Bewertenden, um direkt gegen diesen vorgehen zu können.
Landes- und Oberlandesgericht gaben dem Arzt recht und…
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