Anrecht auf den Beipackzettel?
Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Arzt und Rechtsanwalt,
München:
Zur Erläuterung der Rechtslage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass selbst ärztliche Routinemaßnahmen, wie die eine ärztliche Behandlung begleitende Medikation, juristisch als Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit zu beurteilen sind. Sie bedürfen daher zu ihrer Rechtfertigung grundsätzlich einer wirksamen Einwilligung des Patienten.
Da auch bei Arzneimitteln in der Regel Risiken nicht ganz ausgeschlossen und Nebenwirkungen zu beachten sind, setzt die Wirksamkeit der Einwilligung in die Medikamentenvergabe regelmäßig eine Aufklärung des Patienten über die mit der Einnahme des Medikaments verbundenen Risiken…
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