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Anspruch auf Lesegerät

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Eine gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für einen „Einkaufsfuchs“ übernehmen, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Az.: L 4 KR 17/08).

Dabei handelt es sich um ein Barcode-Lesegerät, das Blinden und Sehbehinderten selbstständiges Einkaufen ermöglicht. Der Preis für das Gerät beträgt ca. 2500 Euro. Das Gericht urteilte, dass Einkaufen zu den Grundbedürfnissen gehöre – somit helfe der Einkaufsfuchs Blinden nicht nur in besonderen Lebenssituationen, wie die Kasse argumentiert hatte.

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