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AOK verlangt Arznei-Verordnung

Frage von Dr. Ulrike Stehr,
Ärztin für Allgemeinmedizin,
Horb:

Muss ich während des stationären Aufenthalts für meinen Patienten Medikamente verordnen? Die örtliche AOK behauptet das für den Fall, dass die betreffende Verordnung nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der stationär behandelten Erkrankung steht. Nur bei direktem Zusammenhang müsse die Klinik die Medikamente stellen, sonst liege die Verantwortung für die Medikation beim Vertragsarzt.

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Die Rechtsauffassung der AOK Böblingen ist falsch. Bei der kostenmäßigen Zuordnung gilt der Grundsatz: entweder ambulant oder stationär. Aus der vertragsärztlichen Versorgung sind Leistungen im Krankenhaus ausgeschlossen (§ 3 Abs. 2 Nr. 8 Bundesmantelvertrag Ärzte BMV-Ä).

Zur Frage der Krankenhausbehandlung bestimmt § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V: "Die Krankenhausbehandlung umfasst im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung,…

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