Arznei-Herstellung melden?
Isabel Kuhlen,
Rechtsanwältin und Apothekerin,
Mönchengladbach:
Aufgrund der Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG) durch die 15. AMG-Novelle ist das Arzneimittelgesetz jetzt grundsätzlich auch anwendbar, soweit es um die Herstellung von Arzneimitteln durch den Arzt geht. Zuvor war diese Herstellung durch § 4a S. 1 Nr. 3 AMG aus dem Anwendungsbereich des AMG insgesamt ausgeschlossen.
Die Herstellung von Arzneimitteln durch den Arzt oder sonst zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen zur Anwendung bei den eigenen Patienten bedarf aufgrund der Neuregelung des § 13 Abs. 2b AMG aber auch weiterhin keiner Genehmigung. Solche Tätigkeiten sind aber nunmehr in jedem Fall anzeigepflichtig.
Welche…
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