Arznei privat verordnen?
Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:
Ärztliche Leistung und Verordnung haben dem in den §§ 2, 12 und 70 SGB V verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung zu tragen. Wirtschaftlich handelt der Arzt dann, wenn Leistungen und Verordnung im Hinblick auf die Versorgung des Versicherten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Darüber hinaus ist der Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen. Qualität, Humanität und Fortschritt in der Medizin stellen den Rahmen ärztlichen Leistungs- und Verordnungsverhaltens dar.
Fasst man diese unbestimmten Rechtsbegriffe zusammen, entsprechen sie dem Standardgebot,…
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