Arzneihersteller sollen Nutzen ihrer Innovationen nachweisen
Das Papier sieht klassische Kostendämpfung vor (10 % zusätzlicher GKV-Rabatt für Arzneimittel ohne Festbetrag mit Preisstopp auf Basis des 1.8.2009 bis Ende 2013). Eine Neuordnung ist aber bei innovativen Arzneimitteln geplant. Zwar dürfen die Hersteller auch künftig im ersten Jahr einer Produkteinführung dessen Preis selbst festlegen, doch sollen sie mit dem Marktzutritt auch beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Dossier zu Kosten und Nutzen einreichen. Der G-BA kann das IQWiG mit einer Nutzenbewertung beauftragen, die spätestens drei Monate nach der Zulassung vorliegen soll. Sie soll Auskunft geben, für welche Patienten und Erkrankungen ein Zusatznutzen besteht und ob das Produkt ein…
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