Anzeige

Arzt verliert seine Approbation

Autor: AT

Steuerhinterziehung kostet die Approbation, auch wenn das Verhalten gegenüber Patienten Okay war.

Ein Augenarzt hatte zehn Jahre einen Großteil seines Einkommens vor dem Finanzamt verschwiegen. Insgesamt war so eine Summe inklusive Zinsen von rund 877 000 Euro aufgelaufen, die er dem Fiskus schuldete. Wegen des schwerwiegenden und beharrlichen steuerlichen Fehlverhaltens sei der Arzt unwürdig, seinen Beruf weiter auszuüben, urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 8 LA 197/09).

Dem Argument des Arztes, dass Patienten und Kollegen trotz der Steuerhinterziehung Vertrauen in seine Tätigkeit hätten, wollten die Richter nicht folgen. Auch wenn der Arzt sich kein Fehlverhalten gegen Patienten erlaubt hätte – die notorische Steuerhinterziehung lasse nicht erkennen, dass er sich…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.