Arztbewertungen im Internet sind zulässig
Mit diesem Urteil wies das Oberlandesgericht Frankfurt/Main die Klage einer Ärztin gegen das Empfehlungsportal www.jameda.de ab. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, teilt Rechtsanwalt Dr. Stefan Söder aus der Kanzlei Prof. Schweizer mit (Az.: 16 U 125/11) nachzulesen.
Die klagende Fachärztin hatte die Löschung bzw. Unterlassung der Veröffentlichung von Kontaktdaten, beruflicher Tätigkeit, Bewertungsmöglichkeit und erfolgten Bewertungen verlangt. Das Gericht meint jedoch, dass sich niedergelassene Ärzte – auch vor dem Hintergrund des Patientenrechtes auf freie Arztwahl – dem Wettbewerb stellen müssten, wozu heute auch…
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