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Arztpraxis kann nicht verkauft werden

Autor: Insa Stoidis-Connemann, Foto: BilderBox.com

Wenn die Arztpraxis keinen Käufer findet - muss der Arzt den Wert seiner Praxisgüter versteuern?

Ein Allgemeinarzt fragt:

Ich werde meine Praxis wohl nicht verkaufen können. Vorhandene Geräte und Einrichtungsgegenstände sind abgeschrieben. Der Verkehrswert spendenfähiger oder verkaufbarer stiller Reserven ist gering. Wie kann ich vermeiden, dass mir der Verkehrswert von Praxisgütern, die ich gegen Quittung verkaufe, falls unverkäuflich ins Privatvermögen übernehme oder gegen Sachspendenbescheinigung spende, als Betriebseinnahme zugerechnet wird?

Insa Stoidis-Connemann, Steuerberaterin, Leer:

a) Überführung in das Privatvermögen: Dieser Vorgang wird als „Entnahme“ bezeichnet und erfolgt zu einem geschätzten Wert, der sich nach Zustand und Alter des jeweiligen Gegenstandes ausrichtet,…

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