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Aufladen privater Geräte am Arbeitsplatz: fristlose Kündigung?

Autor: Michael Henn, Foto: thinkstock

Das Aufladen privater elektrischer Geräte am Arbeitsplatz ist in der Regel kein Grund für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Hierauf verweist Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart, vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. mit Sitz in Stuttgart.

In dem vom LAG entschiedenen Fall (Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20.01.2012, Az. 3 Sa 408/11) hatte ein Arbeitnehmer seinen privaten elektrischen Rasierapparat am Arbeitsplatz aufgeladen. Diesen Vorfall nahm der Arbeitgeber zum Anlass, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, da der Arbeitnehmer seinen Rasierapparat heimlich aufgeladen habe und sich damit am Strom der Kanzlei bereichert habe.

Das Aufladen ist aus wirtschaftlicher Sicht eine Lappalie

Nach Ansicht des LAG rechtfertige dieses Verhalten jedoch keine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die „Stromunterschlagung“ stelle angesichts der mit dem Ladevorgang für den Arbeitgeber verbundenen äußerst…

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