Ausnahme vom Budget?
Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:
Nach A I. Teil B 4.3 EBM kann die KV auf Antrag des Vertragsarztes im Einzelfall zur Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs eine Erweiterung der Praxis und/oder Zusatzbudgets gewähren. In einer Vereinbarung zur Einführung von Praxisbudgets (abgedruckt bei Wetzel/Liebold, Handkommentar BMÄ, EGO und GOÄ, Seite 8 bis 23 f.) haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Ergänzung der Beschlussfassung des Bewertungsausschusses in Nr. 4 vereinbart: Abschnitt A I. B 4.3 EBM wird dahingehend ausgelegt, dass die KV auf Antrag des Vertragsarztes die Budgets insbesondere…
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