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Ausnahme vom Budget?

Frage von Dr. A. H. aus U.:
Situation : 1. Zur Verordnung logopädischer Behandlungen ist seit neuem vor Erstellung des speziellen Rezepts eine Diagnostik erforderlich. Neben der audiometrischen Untersuchung ist dabei auch eine Tympanometrie zwingend vorgeschrieben. Die Anschaffung des dafür erforderlichen Geräts kostet ca. 8000xa0DM. Viele vorher verordnenden Praxen investieren diese Summe nicht. Die Verordnung bleibt dann häufig an z.B. uns hängen. Die Leistungen 1591, 1593 und 1597 sind noch dazu im grünen Budget, welches bekanntermaßen ohnehin "überlastet" ist . Hat ein Antrag auf "Ausbudgetierung" dieser Leistungen, zu denen man gezwungen wird, Aussicht auf Erfolg?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:

Nach A I. Teil B 4.3 EBM kann die KV auf Antrag des Vertragsarztes im Einzelfall zur Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs eine Erweiterung der Praxis und/oder Zusatzbudgets gewähren. In einer Vereinbarung zur Einführung von Praxisbudgets (abgedruckt bei Wetzel/Liebold, Handkommentar BMÄ, EGO und GOÄ, Seite 8 bis 23 f.) haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Ergänzung der Beschlussfassung des Bewertungsausschusses in Nr. 4 vereinbart: Abschnitt A I. B 4.3 EBM wird dahingehend ausgelegt, dass die KV auf Antrag des Vertragsarztes die Budgets insbesondere…

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