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Auswege aus Aut idem gesucht

Autor: khb

Seit letzten Samstag gilt das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) mit der neuen Aut-idem-Vorgabe: Generell soll bei der Vorlage einer ärztlichen Verordnung der Apotheker entscheiden, welches preisgünstige wirkstoffgleiche Präparat er dem GKV-Versicherten aushändigt. Schönheitsfehler: Nach dem Wortlaut des Gesetzes können Arzt und Apotheker die neue Regelung noch gar nicht umsetzen.

Dennoch fordert das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Substitution unverzüglich anzuwenden. Mit dieser Auffassung steht das BMG allerdings allein da. Denn laut Vorgabe des AABG hat der Apotheker ein Präparat aus dem unteren Preisdrittel im Festbetragsmarkt auszuwählen (falls der Arzt dies nicht selber tut), dann gilt es als "preisgünstig". Um das tun zu können, müssen Apotheker und Arzt die obere Grenze des unteren Preisdrittels kennen. Die GKV-Spitzenverbände können diese Grenze jedoch erst dann verkünden, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zuvor Hinweise zu den therapeutisch vergleichbaren Darreichungsformen veröffentlicht hat. Dabei sind Anhörungen zwingend…

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